Auszahlung Riester Rente
Wenn der Versicherte kurz nach Anfang der Auszahlung verstirbt ist es ganz einfach “Pech”. Sowohl für den Verstorbenen, als auch für die Erben. Denn alle gehen leer aus, alles ist weg. Es kann allerdings eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Somit vermeidet man das eben genannte Szenario. Diese Rentengarantiezeit wird meist für 3 bis 10 Jahre vereinbart.
Die Riester Rente ist eine staatliche geförderte und vor allem private Rente, wobei die zulagenberechtigten Personen alle rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige sind. Ebenso zählen hierzu auch pflichtversicherte Landwirte, Bezieher von Arbeitslosengeld, Vorruhestandsgeld und Krankengeld. Weiterhin können geringfügig Beschäftigte, erwerbsgeminderte oder berufsunfähige Personen, Beamte, Richter und Berufs- und Zeitsoldaten sowie Wehr- und Zivildienstleistende von der Riester Rente profitieren. Selbständige hingegen, welche nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sind grundsätzlich vom Abschluss einer Riester Rente ausgeschlossen.
Prinzipiell besteht die Riester Rente aus zwei wichtigen Elementen und zwar der Altersvorsorgezulage und dem Sonderausgabenanzug.
Die Altersvorsorgezulage wird nicht direkt an den Sparer ausgezahlt, sondern fließt in den Altersvorsorgevertrag ein. Sie setzt sich aus der Grundzulage, welche derzeit 154 Euro pro Person beträgt und der Kinderzulage, welche 185 Euro pro Kind und für Kinder, welche nach 2008 geboren sind 300 Euro beträgt, zusammen. Grundsätzlich können Einzahlungen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Der Sonderausgabenabzug steht für den Abzug der Zulage, welche durch die Steuerersparnisse aus den Sonderausgaben entstehen und in Kraft treten, wenn keine Steuerfreistellung der Beiträge durch die Zulagen erreicht würde. Aus diesem Grund geht es bei der Riester Rente auch nicht um eine doppelte Förderung, sondern um eine Zulagenförderung.