Anspruch Riester Rente

Der Personenkreis ist somit sehr weit gefasst. Der Staat erreicht so, dass mehr aus eigener Tasche in die Altersvorsorge gesteckt wird um die Versorgungslücke zu schließen.

Wann bekommt der Sparer die Riester Rente ausbezahlt?
Grundsätzlich wird die Riester Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt und in der Regel monatlich dem Konto des Sparers gutgeschrieben.

Ist die Riester Rente sicher?
Diese Frage kann grundsätzlich mit einem Ja beantwortet werden, denn die Riester Rente gehört zu den sichersten Anlageformen. In jedem Fall bekommt der Sparer seine einbezahlten Beiträge nach dem Ende der Laufzeit unter Garantie zurück, damit eine lebenslange Rente auch tatsächlich abgesichert ist. Und dennoch sollte der Sparer darauf achten, dass seine Riester Rente auch ein zertifiziertes Produkt ist, denn nur so kann er sicher sein, dass die Versicherungsgesellschaft auch den Anforderungen gerecht wird.

Werden die Zulagen im Anschluss wieder abgezogen?
Im Jahr 2011 kam es zu zahlreichen Rückbuchungen des Bundes bei etwa 1,5 Millionen Riester Sparers. Dies war dem Umstand geschuldet, dass eine Prüfung ergeben hat, dass diese Sparer nicht zulagenberechtigt waren. Nur wenn die Zulagen der Riester Sparer auch berechtigt sind, ist ein Abziehen der Zulagen unzulässig. Damit der Einzelne herausfinden kann, in welcher Höhe er gefördert werden kann, empfiehlt sich grundsätzlich eine unabhängige Beratung durch einen Experten. So wird geprüft, welche Zulagen dem Sparer von staatlicher Seite her zustehen.

Vorab muss festgestellt werden, dass es sich bei der Riester Rente um eine rein freiwillige Altersvorsorge handelt und keiner kann verpflichtet werden dieses Produkt zu nutzen.

Ein wichtiger Vorteil der Riester Rente besteht darin, dass sie staatlich gefördert wird, wobei diese Förderung über Zulagen erfolgt. Dies geschieht entweder durch eine Grund- und Kinderzulage oder über Steuerabzug mittels einer Deklarierung von Sonderausgaben in der Steuererklärung. In der Regel wendet das Finanzamt automatisch die günstigere Lösung für den Steuerpflichtigen an.

Weiterhin ist es vorteilhaft, dass nur ein Ehepartner rentenversicherungspflichtig sein muss und der andere Partner kann dennoch einen eigenen Riester Vertrag abschließen und bekommt auch Zulagen angerechnet. Ebenso bekommen berufstätige Hausfrauen die volle Grundzulage ohne einen Eigenanteil aufwenden zu müssen. Allerdings auch nur dann, sofern der berufstätige Ehemann seinen Mindestbeitrag leistet. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch aufbaut.

Vor allem kinderreiche Familien profitieren von der Riester Rente, aufgrund der gesonderten Kinderzulage von derzeit 185 Euro pro Kind, beziehungsweise 300 Euro pro Kind, wenn das Kind nach dem 01. Januar 2008 geboren wurde.

Auch passt sich die Riester Rente der jeweiligen und aktuellen Lebenssituation der Riester Sparer an und so können Beiträge sowohl erhöht als auch gesenkt werden.