Die Riester Rente

Immer mehr Menschen werden dazu gebracht eine Riester Rente abzuschließen, doch warum eigentlich? Die staatliche Rente wird immer mehr abgebaut und die Menschen sind dazu gezwungen privat vorzusorgen. Dabei ist nicht jeder hier zulagenberechtigt. Selbständige müssen durch die Rürup-Rente vorsorgen. Auch wenn man ein sehr niedriges Gehalt hat ist die Riester Rente nicht immer zu empfehlen, denn viele bleiben unter der Grundsicherung und haben somit keinen Nutzen.

Immer mehr Riester Verträge werden an den Mann gebracht und auch eine Kündigung von Riester-Verträgen wird von immer mehr Menschen in Betracht gezogen.

Die Riester Rente ist staatlich gefördert und nicht nur besonders risikoarm, sondern sie bietet gleichzeitig viele Leistungen. Hierzu gehören unter anderem Zulagen, Steuervorteile und die Garantie einer lebenslangen Rente. Ein entscheidender Vorteil liegt darin, dass im Todesfall die Riester Rente sogar auf die Angehörigen übertragbar ist. Weiterhin kann die Riester Rente zur Finanzierung von Wohneigentum genutzt werden.

Wer gesetzlich rentenversichert ist hat auch ein Anrecht auf Zulagen für die Riester Rente und so können auch Beamte die Vorteile dieser Altersvorsorge nutzen. Gerade auf junge Menschen wirkt sich die stetige Kürzung der gesetzlichen Rente aus und aus diesem Grund sollte sich nahezu jeder Mensch für diese Altersvorsorge entscheiden. Nur wer bereits frühzeitig mit einer Einzahlung beginnt, kann später auch von höheren Auszahlungen profitieren, um seinen Lebensstandard im Alter zu erhalten.

Damit der Verbraucher auch die volle Förderung in Anspruch nehmen kann, muss er bestimmte Mindestbeiträge monatlich einzahlen. Bei den Mindestwerten handelt es sich um 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens und 60 Euro pro Jahr. Zahlt der Verbraucher weniger ein, so erhält er nur einen Teil der Förderung.

Die Riester Rente bietet einen weiteren wichtigen Vorteil, denn wer arbeitslos wird, muss unter Umständen auf eigene Ersparnisse zurückgreifen, bevor er überhaupt einen Anspruch auf staatliche Unterstützung hat. Die Riester Rente stellt in diesem Bereich eine Ausnahme dar, denn das angesparte Kapital darf nicht in die Berechnung von Arbeitslosengeld II einbezogen werden.

Grundsätzlich hängen die Kosten der Riester Rente von vielen persönlichen Faktoren ab, wobei hierzu unter anderem das Alter, der Beruf, die Vertragsbedingungen und außerdem die gewünschte Rentenhöhe ausschlaggebend sind. Wer die volle staatliche Förderung bekommen möchte, muss mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttogehalts investieren oder mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen.

Jeder Interessierte entscheidet selbst, welche Kosten durch eine Riester Rente verursacht werden. Unterschreiten die Beiträge allerdings die Mindestgrenze, dann werden auch die Zulagen anteilig gekürzt. So kann festgestellt werden, dass bei einer Einzahlung von 80 Prozent auch nur 80 Prozent der vollen Zuschüsse gewährleistet werden können. Bei den jährlichen Maximalzulagen handelt es sich um 154 Euro Grundzuschuss und 185 Euro pro Kind (300 Euro für ab 01.01.08 Geborene).

Speziell für Geringverdiener sind die Kosten im Vergleich zu den Leistungen äußerst gering, denn so kann beispielsweise ein Bezieher von Arbeitslosengeld II, welcher jährlich 60 Euro einzahlt, bereits die volle Höhe der Förderung erhalten. Wer also wenig verdient, aber die Maximalzulagen erhalten möchte, sollte mindestens einen kleinen Beitrag leisten.

Grundsätzlich kann jeder Interessierte selbst entscheiden, welche Kosten die Riester Rente mit sich bringt und über welchen Zeitraum eingezahlt werden soll, denn jeder Vertrag kann auf Wunsch auch beitragsfrei gestellt werden, wodurch dann keine Kosten entstehen. Allerdings entfällt während dieser Freistellung dann auch die Riester Förderung. Im Anschluss kann die Beitragszahlung auch jederzeit wieder aufgenommen werden.

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